Zu Produktinformationen springen
1 von 2

Agrow Suisse GmbH

Kanna Extrakt 50x

Kanna Extrakt 50x

Normaler Preis CHF 24.50
Normaler Preis Verkaufspreis CHF 24.50
Sale Ausverkauft
inkl. MwSt. Versand wird beim Checkout berechnet
Menge

Agrow Suisse Kanna 50x Extrakt 

Unser Agrow Suisse Kanna 50x Extrakt ist ein extrem stark konzentriertes, hochreines Sceletium tortuosum Pulver mit einem besonders mesembrin reichen Alkaloid-Profil. Der Extrakt ist ca. 50-fach stärker als herkömmliches Kanna Rohmaterial und wurde speziell für anspruchsvolle Anwender entwickelt, die höchste Qualität und präzise Standardisierung wünschen.Produktmerkmale
  • MZ0 Standardised Sceletium Extract 5 %
  • Total Alkaloids: ca. 5,3 %
  • Mesembrine: ca. 4 % (≥ 75 % des gesamten Alkaloid-Profils)
  • Stark mesembrin-dominantes Profil
  • Hochreines, kristallines Pulver
  • Laborgeprüftes Alkaloid-Profil
Dieser 50x Extrakt zeichnet sich durch seinen hohen Mesembrin Anteil aus  dem charakteristischen Alkaloid von Sceletium tortuosum. Das feine, kristalline Pulver löst sich hervorragend und eignet sich ideal für aromatische und sensorische Anwendungen.

Qualität & Reinheit
  • Schweizer Qualitätsstandard 
  • Laboranalysiertes Alkaloid-Profil
  • Frei von unnötigen Zusatzstoffen
  • Hochreine, standardisierte Extraktion
Wichtiger rechtlicher Hinweis (Schweiz):
Kanna (Sceletium tortuosum) ist in der Schweiz legal und fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
Dieses Produkt wird jedoch ausschließlich als Räucherwerk, Duftstoff und für aromatische Zwecke angeboten.
Es ist kein Nahrungsergänzungsmittel und nicht zum Verzehr, zur Inhalation als Rauch oder zur Einnahme bestimmt. Die angegebenen Werte beschreiben rein die analytische Zusammensetzung des Extrakts.

Perfekt für
  • Erfahrene Nutzer, die einen hochpotenten, präzise standardisierten Kanna Extrakt suchen
  • Aromatische Anwendungen und Räucherwerk
  • Sammler und Qualitätsbewusste, die ein stark mesembrin-dominantes Profil wünschen
Wichtiger rechtlicher Hinweis:
Dieses Produkt ist ausschließlich als Räucherwerk und botanisches Aromatikum bestimmt.
Es darf nicht verzehrt werden. Kanna unterliegt in der Schweiz dem Lebensmittel- und Heilmittelrecht und ist als Nahrungsergänzungsmittel nicht zugelassen.
Vollständige Details anzeigen

Wichtig!


Keines der Produkte auf unserer Website, ist dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen.
Abgabe erst ab18 Jahren möglich und für Schwangere verboten Für Schäden und unsachgemäße Handhabung übernehmen wir keine Haftung.

Fällt nicht unter dasSMG/BTMG&GNPSG